be. Gemäss § 126 Abs. 5 des Raumplanungs- und Baugesetzes (RBG) teilen wir Ihnen mit, dass das folgende Baugesuch zur Einsichtnahme aufliegt:
052/1269/2012 Gesuchsteller/in: Keller-Gebhard Patrick und Gebhard Keller Samantha, Schützenweg 104, 4123 Allschwil. - Projekt: Umbau und Sanierung Dachgeschoss, Parzelle A 1563, Schützenweg 104, 4123 Allschwil. - Projektverfasser/in: Rolli + Boss Architekten, Klingentalstr. 77, 4057 Basel.
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Ort:
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Gemeindeverwaltung Allschwil, Hauptabteilung Hochbau-Raumplanung, Baslerstrasse 111, 1. OG, Zimmer Nr. 110
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Öffnungszeiten:
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Montag - Freitag 08.00 bis 11.45 Uhr, Montag / Mittwoch / Freitag 14.00 bis 17.00 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 061 / 486'25'52 oder '88)
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Einsprachen gegen dieses Baugesuch, mit denen geltend gemacht wird, dass öffentlich-rechtliche Vorschriften nicht eingehalten werden, sind schriftlich unter Nennung der Baugesuchs-Nummer in vier Exemplaren bis spätestens 16. Juli 2012 (Poststempel) dem Bauinspektorat Basel-Landschaft, Rheinstr. 29, 4410 Liestal, einzureichen.
Rechtzeitig erhobene, aber unbegründete Einsprachen sind innert zehn Tagen nach Ablauf der Auflagefrist zu begründen. Die gesetzlichen Fristen gemäss § 127 Abs. 4 Raumplanungs- und Baugesetz (RBG) sind abschliessend und können nicht erstreckt werden. Die Baubewilligungsbehörde tritt demnach auf Einsprachen nicht ein, wenn
a. sie nicht innert Frist erhoben oder
b. nicht innert Frist begründet wurden.
Bei offensichtlich unzulässigen oder offensichtlich unbegründeten Einsprachen kann die Baubewilligungsbehörde gemäss § 127 Abs. 2 RBG Verfahrenskosten bis CHF 3'000.00 erheben.
Gemeindeverwaltung Allschwil
Hochbau - Raumplanung