Gemeinde Allschwil

Winterzulagen für Ergänzungsleistungsbezüger 2018

22.10.2018

Winterzulagen für Ergänzungsleistungsbezüger 2018

1. Allgemeine Anspruchsvoraussetzungen
- Ergänzungsleistungsberechtigte AHV-/IV Rentner
- Vollständiges Anmeldeformular mit Antragsunterlagen innert Frist einreichen

2. Massgebliche Kriterien
- Vermögensbegrenzung, bzw. das Gesamtvermögen übersteigt nicht:
Für Einzelpersonen CHF 37'500.00
Für Ehepaare CHF 60'000.00
- Liegenschaften zum Eigenbedarf bis Katasterwert CHF 75'000.00, ansonsten wird der Überschuss an das Vermögen angerechnet
- Keine Schulden bei der Gemeinde (Betreibungen oder Verlustscheine)

3. Gesuchsformular
Das Antragsformular ist am Empfangsschalter der SVA-Zweigstelle (AHV/IV-EL) der Gemeinde Allschwil, Baslerstrasse 111, 4123 Allschwil, zu beziehen, oder kann auf der Internetseite der Gemeinde heruntergeladen werden.

4. Eingabefrist : 31. Oktober 2018
(Unvollständige oder zu spät eingereichte Anträge werden nicht berücksichtigt!)

Soziale Dienste - Gesundheit
AHV-Zweigstelle

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