Gemeinde Allschwil

Quartierplanung "Heuwinkel" - Öffentliches Mitwirkungsverfahren

19.06.2017

Quartierplanung "Heuwinkel" - Öffentliches Mitwirkungsverfahren

Gemäss § 7 des kantonalen Raumplanungs- und Baugesetzes laden wir Sie ein, sich zur Quartierplanung "Heuwinkel" [Heuwinkelstrasse – Pappelstrasse – Eschenstrasse, Parzellen A22, A2453 und A20 (Anteil)] zu äussern. Es können Einwände erhoben und Vorschläge zur Planung eingereicht werden. Die Eingaben sind schriftlich innerhalb der Auflagefrist an den Gemeinderat zu richten.

Die dazugehörigen Dokumente finden Sie hier:

Auflageakten:
- Quartierplan
- Quartierplan-Reglement

Orientierende Auflageakte:
- Planungs- und Begleitbericht

Die Auflage über das öffentliche Mitwirkungsverfahren dauert vom 22. Mai 2017 bis am 30. Juni 2017 bei der Gemeinde Allschwil, Hauptabteilung Hochbau – Raumplanung, Baslerstrasse 111, 1. OG, Zimmer Nr. 110, Allschwil.
Öffnungszeiten: Montag - Freitag, 08.00 bis 11.45 Uhr und Montag, Mittwoch und Freitag, 14.00 bis 16.45 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 061 / 486 25 88 oder 52).

Gemeinderat

© 2024 Einwohnergemeinde Allschwil. Alle Rechte vorbehalten.

Mit der Benutzung dieser Website akzeptieren Sie die «Allgemeinen rechtlichen Bestimmungen».


Impressum. Datenschutz. Nutzungsbedingungen. Sitemap.

Hinweis zur Verwendung von Cookies. Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie in unseren Datenschutzinformationen.