Gemeinde Allschwil

Quartierplanung "Heuwinkel" - Öffentliches Auflageverfahren

26.07.2018

Das öffentliche Auflageverfahren zur Quartierplanung "Heuwinkel" wird durchgeführt.

Der Einwohnerrat Allschwil hat am 12. Juni 2018 der Quartierplanung "Heuwinkel" zugestimmt.

Gemäss § 31 des kantonalen Raumplanungs- und Baugesetzes (RBG) liegen die entsprechenden Akten vom 2. August 2018 bis zum 31. August 2018 zur Einsichtnahme öffentlich auf.

Die dazugehörigen Dokumente finden Sie hier:

Auflageakten:
- Quartierplan, Situation und Schnitte
- Quartierplan-Reglement

Orientierende Auflageakten:
- Bericht des Gemeinderates an den Einwohnerrat, Geschäft Nr. 4370
- Öffentliche Urkunde betreffend Quartierplan-Vertrag
- Bericht über das öffentliche Mitwirkungsverfahren
- Planungs- und Begleitbericht
- Kommissionsbericht Bau und Umwelt vom 16. April 2018
- Protokollauszug der Einwohnerratssitzung vom 16. Mai 2018
- Protokollauszug der Einwohnerratssitzung vom 12. Juni 2018

Die Unterlagen können auch bis am 31. August 2018 bei der Gemeindeverwaltung Allschwil, Abteilung Entwickeln Planen Bauen, Baslerstrasse 111, 1. OG, Zimmer Nr. 110, eingesehen werden.
Öffnungszeiten: Montag - Freitag, 08.00 bis 11.45 Uhr und Montag, Mittwoch und Freitag, 14.00 bis 16.45 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 061 486 25 52 oder 88).

Allfällige Einsprachen sind innert der Auflagefrist schriftlich und begründet dem Gemeinderat einzureichen.

Gemeinderat

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