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Das Schulprogramm regelt diejenigen Bereiche an unserer Schule, die durch Gesetze und Verordnungen nicht formuliert sind und jeder teilautonom-geleiteten Schule einen gewissen Freiraum lassen. Der Rahmen und die Gliederung in der vorliegenden Form wurden vom Kanton festgelegt.

Auf unserer Website gehen wir nur in gekürzter Form auf relevante Themenkreise ein. Sie erkennen eine Weiterführung durch einen Link an dieser Kennzeichnung:  mehr 

 

Teil 1. Pädagogisches Konzept

1.1. Leitbild/Leitsätze In vier Aussagen halten wir die mit den Lehrpersonen gemeinsam definierte, grundsätzliche Denk- und Handlungsweise für unsere Schule fest.

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1.2. Umfassende Blockzeiten Sind seit dem SJ 1999/2000 in Allschwil eingeführt.                     

Unterricht in der Primarschule: morgens 08.00 – 12.00 Uhr,  nachmittags 14.00 – 15.45 Uhr (1.–3.Klasse zwei Nachmittage, 4.+5.Klasse drei Nachmittage

Unterricht im Kindergarten: morgens: Einlaufzeit: 08.00 – 08.25 Uhr; Unterricht 08.25 – 11.50 Uhr, nachmittags: 13.55 – 16.00 Uhr mit 5 Minuten Einlaufzeit.                                                          

1.KG-Jahr: 1 Nachmittag

2.KG-Jahr: 2 Nachmittage                                                                                       

1.3. Mittagstisch  Findet im Quartierzentrum „Dürrenmatten“ an vier Mittagen (Mo, Di, Do und Fr) statt.

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1.4. Hausordnungen Variieren in den 4 Schulhäusern leicht. Sie berücksichtigen die örtlichen Gegebenheiten in den Schulhäusern und sind an gut einsehbaren Stellen aufgehängt.

1.5. Absenzenordnung Ist nach kantonalen Richtlinien erstellt und mit dem Schulrat vereinbart.

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1.6. Disziplinarordnung Unsere Schule hat ein Disziplinarmodell für den Verlauf von länger andauernden Konflikten festgelegt. Dieses definiert die verschiedenen Ebenen und die involvierten Personen, die berücksichtigt werden müssen, wenn ein Konflikt zwischen Lehrpersonen und Kindern oder auch zwischen Lehrpersonen und Erziehungsberechtigten ansteht.

1.7. Schulsozialarbeit Der Kanton hat seine Zustimmung für diese Form von Unterstützung erst auf der Oberstufe etabliert. Die Schulleitung unterstützt Lehrpersonen an unserer Schule durch den Beizug von externen Fachpersonen.

1.8. Lager, Reisen, Exkursionen Werden vom Kanton durch Eckwerte weitgehend definiert. Die Gemeinde unterstützt Lager durch Beiträge, die allen Kindern zu gute kommen.

1.9. Übrige Schulveranstaltungen Sind z.B. Projektwochen (alle 2 Jahre), Spiel- und Sporttage, Sternwanderungen, schulhausinterne Veranstaltungen (Fasnacht, Adventsmarkt, Adventssingen, etc.)

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1.10. Gesundheitsförderung  Unsere Schule verpflichtet sich in den drei Bereichen „Bewegter Unterricht“, „Prophylaxe in der Schule“ und „unterstützende Massnahmen für Eltern und Lehrpersonen“ tätig zu sein. Es geht dabei sowohl um besondere Unterrichtsinhalte, als auch um spezielle Unterrichtsformen sowie durch vom Kanton vorgegebene ärztliche Kontrollen und Angebote (Zahnputzaktion, schulärztliche Untersuchungen). Die Aktionen der Gesundheitsförderung finden zum Teil in den einzelnen Klassen, aber auch in ganzen Schulhäusern gemeinsam statt. (Pausenapfelaktion, Sternwanderung, Sporttage etc.) mehr(Fotoalbum)

1.11. Schulbibliothek Ist in jedem Schulhaus vorhanden. Sie wird von einer Lehrperson betreut. Die Schülerinnen und Schüler besuchen die Bibliothek entweder selbständig, zu regelmässigen Öffnungszeiten vor oder nach dem Unterricht oder klassenweise während des Unterrichts.

1.12. Gleichstellung von Mann und Frau Dieser wird altersangepasst, für Kinder und Erwachsene sowohl im Unterricht wie im schulischen Zusammenleben ein wichtiger Platz eingeräumt.

 

Teil 2. Organisationskonzept und Aussagen zur speziellen Förderung

2.1. Informations- und Kommunikationskonzept Es definiert, wie die verschiedenen Schulhäuser und Kindergärten schulintern möglichst schnell und umfassend über notwendige Inhalte informiert werden. Erziehungsberechtigte und andere Schulbeteiligte können sich über für sie relevante Bereiche mit zahlreichen Links dieser Website informieren. z.B. Infos A-Z, Formulare

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2.2. Konvent, Geschäftsordnung und Reglemente Gesamtschule Der Gesamtkonvent der Lehrerschaft des Kindergartens und der Primarschule Allschwil erledigt die ihr aufgetragenen Aufgaben im Rahmen der von ihr verabschiedeten Geschäftsordnung. Die Lehrerschaft trifft sich viermal pro Jahr zu ordentlichen und auf Verlangen zu ausserordentlichen Konventen. Der Konvent nimmt z.B. das ihm übertragene Anhörungsrecht zu Wahlen der Schulleitungsmitglieder oder zu anderen Sachgeschäften wahr.

2.3. Schulhauskonvente, Fachkonferenzen Jedes Schulhaus führt regelmässig Konvente durch. Es werden dabei sowohl Themen besprochen, die die gesamte Schule betreffen, wie auch solche, die das einzelne Schulhaus oder einzelne Klassen betreffen. Themen werden diskutiert und Entscheide getroffen. Die Lehrpersonen des Textilen Werkens, der Kleinklassen und des ISF, der Speziellen Förderung und des Musikgrundkurses führen regelmässig eigene Fachkonferenzen durch.

2.4. Einführungsklassen In diesen Klassen wird der Schulstoff der 1.Klasse auf zwei Jahre verteilt. Die Kinder treten danach in die 2.Regelklasse oder in die 2.Kleinklasse über. Die zwei Jahre zählen als ein absolviertes Schuljahr. Es wird also nicht als die Wiederholung eines Schuljahres gerechnet.

2.5. Weitere Kleinklassen Sie werden ab der 2.Primarschulklasse geführt. Die vier Jahrgangsklassen sind auf verschiedene Schulhäuser verteilt. Mit dem Einverständnis der Erziehungsberechtigten wird das Kind beim Schulpsychologischen Dienst zur Abklärung angemeldet. Die Schulleitung entscheidet ebenfalls in Absprache und im Einverständnis mit den Erziehungsberechtigten über die Aufnahme des Kindes in der Kleinklasse. Ein Wechsel bzw. Wiedereintritt in die Regelklasse wird angestrebt.

2.6. Integrative Schulungsform (ISF) Diese Form wird von der 3. bis 5.Stufe in einzelnen Regelklassen angeboten. Kinder mit unterschiedlichen Schwierigkeiten werden zusätzlich durch einen ausgebildeten Heilpädagogen unterstützt. Diese Hilfe erfolgt möglichst nahe am Unterricht der Regelklasse.
 

2.7. Integrationsklassen für Fremdsprachige Kinder aus einem anderen Sprachraum werden für sechs bis zwölf Monate in dieser Klasse in erster Linie sprachlich so geschult und vorbereitet, dass sie danach in eine altersgemässe Regelklasse übertreten können. Sie werden dort in Kleingruppen aus der gleichen Klassenstufe mit weiteren Zusatzstunden DaZ (=Deutsch als Zweitsprache) während ein bis zwei Jahren weiter speziell gefördert.
(Im Schuljahr 2010 / 2011 wird diese Klasse nicht geführt.)
 

2.8. Unterstützung für Fremdsprachige (siehe auch 2.7) Der Unterricht von zwei Wochenstunden erfolgt hier in Gruppen von zwei bis sechs Kindern und wird von speziell ausgebildeten Lehrpersonen erteilt.

2.9. Förderunterricht einzeln In der Einzeltherapie werden Kinder mit Schwierigkeiten in Lesen/Rechtschreibung (Legasthenie) oder Rechnen (Dyskalkulie) während einer Stunde pro Woche durch speziell ausgebildete Lehrpersonen individuell betreut. Die Abklärung dazu erfolgt durch den Schulpsychologischen Dienst und wird auf dessen Antrag durch die Schulleitung bewilligt.

Die Förderangebote 2.6./2.8./2.9. finden in die Klassenstunden integriert statt.
 

2.10. Fördergruppenunterricht In der Fördergruppe werden Kinder während der 1. und 2.Klasse in Gruppen von bis zu vier Kindern eine bis zwei Stunden pro Woche unterstützt. Mit dieser Massnahme wird versucht, sich abzeichnende Schwierigkeiten möglichst früh aufzufangen.
 

2.11. Integration Behinderter / Integrationsklassen Für Kinder mit einer körperlichen oder geistigen Behinderung wird im Rahmen der gegebenen Möglichkeiten eine Integration in unsere Schule angestrebt. Das Setting wird mit den Erziehungsberechtigten, dem SPD und den weiteren Fachstellen besprochen.

 

Teil 3. Interne Evaluation, Einsatz der Finanzen, Formen der Mitsprache der Schülerinnen und Schüler sowie Zusammenarbeit mit den Erziehungsberechtigten

3.1. Personenbezogene Evaluation

3.2. Schulbezogene Evaluation

3.3. Antrag und Einsatz finanzieller Mittel

3.4. Aussagen zur Mitsprache der Schülerinnen und Schüler

3.5. Einbezug der Kinder in die interne Evaluation (Feedback)

3.6. Kontakte mit den Erziehungsberechtigten

3.7. Einbezug der Erziehungsberechtigten in die interne Evaluation (Feedback)

 

Teil 4. Anhang

4.1. „Gut zu wissen“ (Handreichungen und Formularwesen für die Lehrpersonen)

4.2. „Who is who“ (Lehrpersonen und Schulnahe Personen in Bild und Funktion)

4.3. Formularwesen

 

     

 

 

 

 

 

 

 

 

 
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last update: 27. August 2010 15:47