Informationen

 

 
   

Infos   A - Z

  

Home
Unsere Schule
Organisation
Pädagogik
Informationen
Kontakt

Formulare
Links

 

 

 

 

Adressen Mittagstisch
Aktivitäten Musikunterricht
Beurteilungsgespräche und Ortsplan
Zeugnis / Promotion Qualitätssicherung
Bibliotheken Rechte und Pflichten
Bildungsgesetz Religionsunterricht
Blockzeiten Schulabwesenheiten und
Erziehungsberatung und Ferienverlängerungen
Schulpsychologischer Dienst Schulärztliche Untersuchungen
Ferienkalender Schulhäuser
Fächerangebot Schulleitung
Fotoalbum Schulpflicht und
Formulare Kindergartenobligatorium
Freiwilliger Schulsport Schulprogramm
HSK (Heimatliche Sprache und Schulrat
Kultur) Schulweg
Kindergärten Schulweg
Kinder- und Jugendzahnpflege Schwimmunterricht
Konflikte und Lösungsverhalten Spezielle Förderung
Kranke Kinder Tagesbetreuung
Kurse für fremdsprachige Kinder Tageskindergarten
Leitbild Turnen und Sportunterricht
Läusebefall Unfallversicherung
Lehrpersonen Urlaub
Lehrpläne Vorschulheilpädagogischer Dienst
Links Zeugnis / Promotion und
  Beurteilungsgespräche
 

 Im Web Primarschule Allschwil

   
   
   
   
   
Adressen

 

 
Amt für Volksschulen (AVS) Tel. 061 552 50 98
Munzacherstrasse 25c, 4410 Liestal  
   
Ausländerdienst Baselland Tel. 061 827 99 00
Bahnhofstr. 16, 4133 Pratteln http://www.auslaenderdienstbl.ch
   
Gemeindeverwaltung Tel. 061 486 25 25
Baslerstrasse 111, 4123 Allschwil  
   
Erziehungsberatung und Tel. 061 486 25 65
Schulpsychologischer Dienst (SPD)  
Baslerstrasse 255, 4123 Allschwil  
   
Hallenbad Tel. 061 481 17 89
Muesmattweg 6, 4123 Allschwil  
   
Kinder- und Jugendpsychiatrischer Dienst Tel. 061 421 88 20
Bruderholzspital, 4101 Bruderholz  
   
Logopädischer Dienst (LPD) Tel. 061 481 59 63
Baslerstrasse 255, 4123 Allschwil  
   
Psychomotorik Tel. 061 481 38 19
   
Robinsonspielplatz Tel. 061 481 75 81
   
Soziale Dienste Allschwil Tel. 061 486 26 26
Baslerstrasse 111, 4123 Allschwil  
   
Tagesbetreuung Gumpi Tel. 061 481 30 18
Baselmattweg 129, 4123 Allschwil  
   
Tageselternverein Tel. 061 482 30 20
   
Tagesheim Baslerstrasse Tel. 061 481 69 69
Baslerstrasse 255d, 4123 Allschwil  
   
Tagesheim Bruckerhaus Tel. 061 481 34 11
Baslerstrasse 59, 4123 Allschwil  
   
Mütter-, Väterberatung Tel. 061 486 27 16
(für Kinder bis zum Kindergarteneintritt)  
   
Vorschulheilpädagogischer Dienst  
Kindergarten Pestalozzi 2, Alexandra Winter
Hegenheimermattweg 2 Tel. 061 481 88 76
  alexandra.winter@allschwil.bl.ch
Schulzentrum, Muesmattweg 6 Ute Katzenmaier
  Tel. 061 481 87 69
 

zum Seitenanfang

 

 

 

 

 

 
Aktivitäten

 

 
Informationen zu besonderen Aktivitäten erhalten Sie hier.

 

zum Seitenanfang

 

 

 
Bibliotheken

 

 
Alle Schulhäuser verfügen über eine eigene Schulbibliothek. Details und Öffnungszeiten entnehmen Sie der Informationsbroschüre der einzelnen Schulhäuser. Schülerinnen und Schüler von Allschwil können auch kostenlos Bücher der allgemeinen Bibliotheken der GGG in Basel ausleihen, da die Gemeinde diese Institution finanziell unterstützt.

 

zum Seitenanfang

 

 

 
   
Blockzeiten

 

 
In Allschwil sind umfassende Blockzeiten eingeführt. Von Montag bis Freitag findet der Unterricht am Vormittag wie folgt statt:

 

im Kindergarten 08.00 Uhr bis 11.50 Uhr

in der Primarschule

08.00 Uhr bis 12.00 Uhr

im Tageskindergarten

während Schulwochen:
  07.00 Uhr bis 17.00 Uhr
   
  während 5 Schulferienwochen:
  07.00 Uhr bis 17.00 Uhr
   
zum flyer Tageskindergarten Taki geschlossen:
zum Tageskindergarten 1 Osterferienwoche
  3 Sommerferienwochen
  2 Herbstferienwochen
  1 Weihnachtsferienwoche
 

Über den Unterrichtsbesuch an den Nachmittagen werden die Eltern durch den Stundenplan informiert.

Bei Ausflügen können sich diese Zeitfenster ändern.

 

zum Seitenanfang

 

 

 
Erziehungsberatung und Schulpsychologischer Dienst (SPD)

 

Die Beratungsstelle der Gemeinde Allschwil richtet sich an Kinder, Jugendliche, Eltern, Familien und Lehrpersonen. Ihr Angebot besteht aus individueller Beratung bei Familien-, Erziehungs- und Schulproblemen. Nebst psychologischen Abklärungen bei Kindern und Jugendlichen können therapeutische und pädagogische Angebote vermittelt werden.

Ausführliche Informationen bei:

 

Sekretariat SPD  
Baslerstrasse 255  
4123 Allschwil  
Tel. 061 486 25 65  
 

zum Seitenanfang

 

 

 
Ferienkalender

Zum download des Ferienkalenders gelangen Sie hier.

 

zum Seitenanfang

 

Freiwilliger Schulsport

 

 
Diese Kurse finden im Herbst- und im Frühlingssemester statt. Anmeldeformulare werde von den Klassenlehrpersonen zu Beginn des Semesters an alle Kinder verteilt.

 

zum Seitenanfang

 

 

 
   
Kinder- und Jugendzahnpflege

 

 
Die Gemeinde Allschwil bietet einen zahnärztlichen Dienst für Kinder und Jugendliche an. Genauere Auskünfte erteilt auf der Gemeindeverwaltung

 

Claudia Vogt Tel. 061 486 27  33
 

zum Seitenanfang

 

 

 
   
Konflikte und Lösungsverhalten

 

 
Konflikte sind besser lösbar, wenn sie frühzeitig angegangen werden. Falls ein Problem zwischen Schule/Lehrperson, Eltern/Kind oder Kind/Kind auftritt, warten Sie nicht zu lange!
  • Besprechen Sie das Problem immer zuerst mit der betroffenen Lehrperson.
  • Findet sich keine befriedigende Lösung, wenden Sie sich an die Schulleitung.
  • Wird keine Lösung des Konfliktes gefunden, ist der Schulrat die nächste Ansprechstelle.

 

zum Seitenanfang

 

 

 
   
Kranke Kinder

 

 
Wir bitten Sie, Ihr Kind bei Krankheit und schweren Erkältungen zu Hause zu betreuen. Im Interesse aller möchten wir die Ansteckungsgefahr möglichst begrenzt halten.

Informieren Sie bitte die Klassenlehrperson über das Fernbleiben Ihres Kindes.

 

zum Seitenanfang

 

 

 
   
Unterricht HSK (Heimatliche Sprache und Kultur

 

Für fremdsprachige Kinder werden ab der 1. Klasse Kurse in deren Sprache und Kultur angeboten. Das Amt für Volksschulen hält die entsprechenden Anmeldeformulare für die Schulleitung bereit.

Sie erhalten das gewünschte Formular bei der Klassenlehrperson Ihres Kindes.

 

zum Seitenanfang

 

 

 
   
Läusebefall

 

 
Bei einem Befall informieren Sie bitte umgehend die Lehrperson. Sie wird der betroffenen Klasse einen Informationsbrief zum weiteren Vorgehen abgeben.

 

zum Seitenanfang

 

 

 
   
Mittagstisch

 

 
Der Mittagstisch ermöglicht die Betreuung Ihres Kindes über die Blockzeiten hinaus.

Genaue Informationen erhalten Sie durch die Anmeldeformulare auf der Gemeindeverwaltung bei

 

Claudia Vogt Tel. 061 486 27 33
 

zum Seitenanfang

 

 

 
   
Musikunterricht

 

 
Im zweiten Kindergartenjahr können die Kinder auf freiwilliger Basis den Kurs "Musikalische Früherziehung" besuchen.

In der ersten und zweiten Klasse besuchen alle Kinder den musikalischen Grundkurs 1 und 2. Diese Kurse sind Teil des Schulunterrichts.

Die Kinder werden spielerisch in die Welt der Musik eingeführt. Singend, musizierend, hörend, notierend (Musiktheorie) und mit viel Bewegung (Rhythmik, Theater, Tanz) wird Musik erlebt.
Der musikalische Grundkurs ist die obligatorische Grundlage für weitere Basis- und Instrumentalkurse an der Musikschule.

In Ergänzung zum Grundkurs können Kinder auf freiwilliger Basis einen Kurs aus dem grossen Angebot der Musikschule Allschwil besuchen:

Leitung der Musikschule Allschwil: Hans-Peter Erzer
Weitere Auskünfte beim Sekretariat: 061 486 27 50
oder auf der homepage der Musikschule  
 

zum Seitenanfang

 

 

 
Ortsplan  
   
Zum Ortsplan mit Strassensuche gelangen Sie hier.
Zum Luftbild mit Strassensuche gelangen Sie hier.
   
Rechte und Pflichten

 

 
Eltern und Erziehungsberechtigte
  • Erziehungsberechtigte sind verantwortlich für die Betreuung und Erziehung ihrer Kinder.
  • Von Erziehungsberechtigten wird erwartet, dass sie das Lernen und die schulische Entwicklung ihrer Kinder unterstützen und fördern.
  • Bei Fragen und Problemen suchen sie den Kontakt mit der Schule.
  • Erziehungsberechtigte informieren die Klassenlehrpersonen frühzeitig über Angelegenheiten, die für den Lernprozess der Kinder von Bedeutung sind.
  • Sie halten ihre Kinder an, die Regeln und Weisungen der Schule einzuhalten und den Unterricht lückenlos zu besuchen.
  • Sie haben das Recht, von Lehrpersonen oder von der Schulleitung angehört zu werden.
  • Sie können nach vorheriger Absprache mit der Lehrperson den Unterricht ihrer Kinder besuchen.

Lehrpersonen

  • Lehrpersonen haben Anspruch auf Achtung ihrer Persönlichkeit, ihrer Privatsphäre und ihrer beruflichen Fähigkeiten.
  • Sie sind bei der Gestaltung des Unterrichts innerhalb der Lehrpläne und des Schulprogramms fei.
  • Sie werden von der Schulleitung zu Eingaben oder Beanstandungen in Kenntnis gesetzt.
  • Sie beraten die Schülerinnen und Schüler und beurteilen deren Leistungen.
  • Sie beziehen die Kinder und die Erziehungsberechtigten in ihre Kindergarten- und Schularbeit ein.
  • Sie wirken während der unterrichtsfreien Arbeitszeit an gemeinsamen Aufgaben der Schule und im Bildungswesen mit.
  • Sie bilden sich in der unterrichtsfreien Zeit und/oder im Rahmen schulinterner Veranstaltungen weiter.

Schülerinnen und Schüler

  • Die Kinder haben Anrecht auf die Achtung ihrer Persönlichkeit, ihrer Fähigkeiten und ihrer geschlechtlichen Identität.
  • Sie tragen mit ihrem Verhalten zum Erfolg des Unterrichts und dem Gedeihen der Klassen- und Schulgemeinschaft bei.
  • Sie haben die Weisungen der Lehrpersonen, der Schulleitung und des Schulrates zu befolgen; andernfalls haben sie Disziplinarmassnahmen zu gewärtigen und können in zwingenden Fällen vom Schulrat vom Unterrichtsbesuch ausgeschlossen werden.
zum Seitenanfang

 

 

 

 

 

 
Religionsunterricht

 

 
Der Religionsunterricht an der Primarschule ist im Stundenplan integriert und steht in der Verantwortung der evangelisch-reformierten und römisch-katholischen Kirche.

Der Unterricht von der 1. bis 5. Klasse wird oekumenisch geführt und von Religionslehrpersonen beider Konfessionen erteilt.

Auch Kinder, die keiner Religion oder einer anderen Konfession angehören, sollen am Unterricht teilnehmen.

Kinder können, nach eingereichtem Dispensationsgesuch durch die Eltern an die Klassenlehrperson, vom Religionsunterricht freigestellt werden. Sie besuchen in diesem Fall den Unterricht bei der Klassenlehrperson.

Kontaktadressen:
Evangelisch-reformierte Kirchgemeinde Tel. 061 481 30 11
Römisch-katholische Kirchgemeinde Tel. 061 485 16 16
 

zum Seitenanfang

 

 

 
   
Schulabwesenheiten und Ferienverlängerungen

 

  1. Gesetzliche Grundlage ist die Verordnung 641.11 für Kindergarten und Primarschule.
  2. Gesuche für Abwesenheiten
  • bis zu 1 Tag (ohne Ferienverlängerung oder Verlängerung bei Feiertagsbrücken)
Bewilligungsinstanz: Klassenlehrperson

Eingabefrist: mind. 2 Wochen

  • bei Verlängerung  von Feiertagsbrücken oder Ferien oder mehr als 5 Tagen bis zu 2 Wochen
Bewilligungsinstanz:  Schulleitung

Eingabefrist: mind. 3 Wochen

  • bei mehr als 2 Wochen
Bewilligungsinstanz: Schulrat (mit Kopie an Schulleitung)
  1. Ferienverlängerungen
  • Für Ferienverlängerungen und "Brücken-Bildungen" bei Feiertagen muss das Dispensationsgesuch in jedem Fall durch die Schulleitung (Sekretariat) bewilligt werden. Eingabefrist: mind. 3 Wochen vor Ferienbeginn oder vor der Feiertagsbrücke.
  1. Urlaubstage
  • Während des 2. Kindergartenjahres und der Unterstufe (1. und 2. Klasse der Primarschule) werden insgesamt maximal 5 Urlaubstage bewilligt.
  • Die gleiche Anzahl freie Tage darf erneut während der Mittelstufe (3. bis 5. Klasse) bezogen werden.
  • Ein Übertrag von einer Schulstufe auf die andere ist nicht möglich.
  • Die Verrechnung erfolgt - unabhängig von freien Nachmittagen - tageweise (nicht halbtageweise).
  • Es wird nicht unterschieden, ob der Urlaub mit dem Zweck eines Familienbesuches oder dem Erwerb eines günstigeren Flugtickets begründet wird.
  1. Einreichen der Gesuche
  • Mit den dafür vorgesehenen Formularen (sie erhalten diese bei der Klassenlehrperson ihres Kindes oder hier) ist das Urlaubsgesuch mindestens 3 Wochen im voraus der Lehrerin/dem Lehrer abzugeben. Die Lehrkraft erkundigt sich beim Sekretariat über das an zusätzlichen Urlaubstagen noch vorhandene Guthaben des Kindes und bewilligt das Gesuch, wenn das Kontingent von max. 5 zusätzlichen Urlaubstagen noch nicht  ausgeschöpft ist. Das Gesuch kann in begründeten Fällen (z.B. wichtiger Test) abgelehnt werden. Zur Kontrolle leitet sie in jedem Fall eine Kopie an das Schulsekretariat weiter. Ist das Gesuch durch die Schulleitung bewilligungspflichtig, wird es durch die Lehrkraft an diese weitergeleitet.
Sekretariat Kindergarten und Primaschule
Frau Renate Benz
Baslerstrasse 111
4123 Allschwil                                                  

 

  1. Rekursrecht
  • Gegen den Entscheid der Klassenlehrkraft können die Gesuchsteller bei der Schulleitung Beschwerde einreichen. Gegen den Entscheid der Schulleitung kann innert 10 Tagen nach Erhalt des Entscheides schriftlich und begründet beim Schulrat Beschwerde erhoben werden.

Allschwil, im August 2009

 

zum Seitenanfang

 

 

 

 

 

 
   
Schulärztliche Untersuchungen

 

 
Im 1. Kindergartenjahr und in der 4. Klasse findet je eine schulärztliche Reihenuntersuchung statt. Diese ist für alle Kinder obligatorisch.

Die Klassenlehrpersonen dieser Jahrgänge lassen den zuständigen Erziehungsberechtigten die schriftlichen Unterlagen rechtzeitig zukommen.

 

zum Seitenanfang

 

 

 

 

 

 
   
Schulpflicht und Kindergartenobligatorium

 

Der Besuch des ersten Kindergartenjahres ist freiwillig. Für angemeldete Kinder ist der Besuch dieses Kindergartenjahres verbindlich.

Das zweite Kindergartenjahr ist, gemäss kantonalem Bildungsgesetz, Teil der Schulpflicht.

Die Primarschulzeit schliesst an das zweite Kindergartenjahr an und dauert 5 Jahre.

 

zum Seitenanfang

 

 

 

 

 

 
   
Schulweg

 

 
Den Schulweg alleine oder gemeinsam mit anderen Kindern zu bewältigen ist ein wichtiger Entwicklungsschritt.

Zeigen Sie Ihrem Kind den sichersten Weg in die Schule und bringen oder holen Sie Ihr Kind nur in Ausnahmefällen mit dem Auto. Wir begrüssen es, wenn Kinder zu Fuss zur Schule kommen.

Bitte nehmen Sie zur Kenntnis, dass die Schule jede Verantwortung bei Unfällen, Diebstahl oder Vandalismus ablehnt. Auf dem Schulhausareal gilt ein generelles Fahrverbot für alle fahrbaren Untersätze (Trottinett / Velo / Rollbrett).

 

zum Seitenanfang

 

 

 

 

 

 
   
Schwimmunterricht

 

 
Alle Schülerinnen und Schüler besuchen regelmässig den Schwimmunterricht im Hallenbad des Schulzentrums Neuallschwil.

Er ist Bestandteil des Sportunterrichts in der Primarschule.

 

zum Seitenanfang

 

 

 

 

 

 
   
Tagesbetreuung

 

 
Für die ganztägige Betreuung Ihres Kindes stehen Ihnen verschiedene Einrichtungen wie Tageseltern-Verein oder Tagesheime zu Diensten.

(s.Adressen)

 

zum Seitenanfang

 

 

 

 

 

 
   
Turn- und Sportunterricht

 

 
Bereits im Kindergarten findet regelmässig Turnunterricht statt.

 

zum Seitenanfang

 

 

 

 

 

 
   
Unfallversicherung

 

 
Bei Unfällen auf dem Schulweg oder in der Schule decken die privaten Kranken- und Unfallversicherungen die anfallenden Kosten. Der Versicherungsschutz ist Sache der Eltern.

 

zum Seitenanfang

 

 

 

 

 

 
   
Zeugnis / Promotion und Beurteilungsgespräche

 

Im 2. Semester des 1. Kindergartenjahres finden individuelle Standortgespräche mit der Kindergartenlehrperson statt.

Im Januar findet das Beurteilungsgespräch (Standortgespräch) zwischen Lehrpersonen und den Erziehungsberechtigten statt.

Dies gilt für die Erziehungsberechtigten von Kindern des 2. Kindergartenjahres und der Primarschule.

Am Ende des 2. Kindergartenjahres wird eine Besuchsbestätigung des Kindergartenunterrichts abgegeben.

Die Kinder der Primarschule erhalten am Ende jeden Schuljahres ein Zeugnis. Der Beförderungsentscheid stützt sich dabei auf den Leistungsdurchschnitt des ganzen Schuljahres.

Den Eltern remotionsgefährdeter (Schuljahrwiederholung) Kinder wird im April ein Zwischenzeugnis zugestellt.

Eine spezielle Broschüre des Amtes für Volksschulen informiert Sie eingehend zum Promotionsbereich.

mehr

 

zum Seitenanfang  

 

 

 

 

 

 

 

 

 
l
    

 

       
 

last update: 13. Oktober 2009 00:41