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| Adressen |
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| Amt für Volksschulen (AVS) |
Tel. 061 552 50 98 |
| Munzacherstrasse 25c, 4410 Liestal |
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| Ausländerdienst Baselland |
Tel. 061 827 99 00 |
| Bahnhofstr. 16, 4133 Pratteln |
http://www.auslaenderdienstbl.ch |
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| Gemeindeverwaltung |
Tel. 061 486 25 25 |
| Baslerstrasse 111, 4123 Allschwil |
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| Erziehungsberatung und |
Tel. 061 486 25 65 |
| Schulpsychologischer Dienst (SPD) |
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| Baslerstrasse 255, 4123 Allschwil |
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| Hallenbad |
Tel. 061 481 17 89 |
| Muesmattweg 6, 4123 Allschwil |
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| Kinder- und Jugendpsychiatrischer Dienst |
Tel. 061 421 88 20 |
| Bruderholzspital, 4101 Bruderholz |
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| Logopädischer Dienst (LPD) |
Tel. 061 481 59 63 |
| Baslerstrasse 255, 4123 Allschwil |
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| Psychomotorik |
Tel. 061 481 38 19 |
| |
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| Robinsonspielplatz |
Tel. 061 481 75 81 |
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|
| Soziale Dienste Allschwil |
Tel. 061 486 26 26 |
| Baslerstrasse 111, 4123 Allschwil |
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| Tagesbetreuung Gumpi |
Tel. 061 481 30 18 |
| Baselmattweg 129, 4123 Allschwil |
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| Tageselternverein |
Tel. 061 482 30 20 |
| |
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| Tagesheim Baslerstrasse |
Tel. 061 481 69 69 |
| Baslerstrasse 255d, 4123 Allschwil |
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| Tagesheim Bruckerhaus |
Tel. 061 481 34 11 |
| Baslerstrasse 59, 4123 Allschwil |
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| Mütter-, Väterberatung |
Tel. 061 486 27 16 |
| (für Kinder bis zum Kindergarteneintritt) |
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| Vorschulheilpädagogischer Dienst |
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| Kindergarten Pestalozzi 2, |
Alexandra Winter |
| Hegenheimermattweg 2 |
Tel. 061 481 88 76 |
| |
alexandra.winter@allschwil.bl.ch
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| Schulzentrum, Muesmattweg 6 |
Ute Katzenmaier |
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Tel. 061 481 87 69 |
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| Aktivitäten |
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| Informationen zu besonderen Aktivitäten erhalten
Sie hier. |
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| Bibliotheken |
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| Alle Schulhäuser verfügen über eine eigene
Schulbibliothek. Details und Öffnungszeiten entnehmen Sie der
Informationsbroschüre der einzelnen Schulhäuser. Schülerinnen
und Schüler von Allschwil können auch kostenlos Bücher der
allgemeinen Bibliotheken der GGG in Basel ausleihen, da die
Gemeinde diese Institution finanziell unterstützt. |
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| Blockzeiten |
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| In Allschwil sind umfassende
Blockzeiten eingeführt. Von Montag bis Freitag findet der
Unterricht am Vormittag wie folgt statt: |
| im Kindergarten |
08.00 Uhr bis 11.50 Uhr |
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in der Primarschule |
08.00 Uhr bis 12.00 Uhr |
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im Tageskindergarten |
während Schulwochen: |
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07.00 Uhr bis 17.00 Uhr |
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während 5 Schulferienwochen: |
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07.00 Uhr bis 17.00 Uhr |
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zum flyer Tageskindergarten |
Taki geschlossen: |
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zum
Tageskindergarten |
1 Osterferienwoche |
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3 Sommerferienwochen |
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2 Herbstferienwochen |
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1 Weihnachtsferienwoche |
| Über den Unterrichtsbesuch
an den Nachmittagen werden die Eltern durch den Stundenplan
informiert.
Bei Ausflügen können sich diese Zeitfenster ändern.
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Erziehungsberatung und Schulpsychologischer Dienst (SPD) |
| Die Beratungsstelle der Gemeinde
Allschwil richtet sich an Kinder, Jugendliche, Eltern, Familien
und Lehrpersonen. Ihr Angebot besteht aus individueller Beratung
bei Familien-, Erziehungs- und Schulproblemen. Nebst
psychologischen Abklärungen bei Kindern und Jugendlichen können
therapeutische und pädagogische Angebote vermittelt werden.
Ausführliche Informationen bei:
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| Sekretariat SPD |
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| Baslerstrasse 255 |
|
| 4123 Allschwil |
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| Tel. 061 486 25 65 |
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Ferienkalender Zum download des Ferienkalenders
gelangen Sie
hier.
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Seitenanfang
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Freiwilliger Schulsport |
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| Diese Kurse finden im Herbst- und im
Frühlingssemester statt. Anmeldeformulare werde von den
Klassenlehrpersonen zu Beginn des Semesters an alle Kinder
verteilt. |
| zum Seitenanfang
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Kinder- und Jugendzahnpflege |
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| Die Gemeinde Allschwil bietet einen
zahnärztlichen Dienst für Kinder und Jugendliche an. Genauere
Auskünfte erteilt auf der Gemeindeverwaltung |
| Claudia Vogt |
Tel. 061 486 27 33 |
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Konflikte und Lösungsverhalten |
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Konflikte sind besser lösbar, wenn
sie frühzeitig angegangen werden. Falls ein Problem zwischen
Schule/Lehrperson, Eltern/Kind oder Kind/Kind auftritt, warten
Sie nicht zu lange!
- Besprechen Sie das Problem immer zuerst mit der
betroffenen Lehrperson.
- Findet sich keine befriedigende Lösung, wenden Sie sich
an die Schulleitung.
- Wird keine Lösung des Konfliktes gefunden, ist der
Schulrat die nächste Ansprechstelle.
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| Kranke Kinder |
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| Wir bitten Sie, Ihr Kind bei
Krankheit und schweren Erkältungen zu Hause zu betreuen. Im
Interesse aller möchten wir die Ansteckungsgefahr möglichst
begrenzt halten.
Informieren Sie bitte die Klassenlehrperson über das
Fernbleiben Ihres Kindes.
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Unterricht HSK (Heimatliche Sprache und Kultur |
| Für fremdsprachige Kinder werden ab
der 1. Klasse Kurse in deren Sprache und Kultur angeboten. Das
Amt für Volksschulen hält die entsprechenden Anmeldeformulare
für die Schulleitung bereit.
Sie erhalten das gewünschte Formular bei der
Klassenlehrperson Ihres Kindes.
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| Läusebefall |
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| Bei einem Befall informieren Sie
bitte umgehend die Lehrperson. Sie wird der betroffenen Klasse
einen Informationsbrief zum weiteren Vorgehen abgeben. |
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| Mittagstisch |
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| Der Mittagstisch ermöglicht die
Betreuung Ihres Kindes über die Blockzeiten hinaus.
Genaue Informationen erhalten Sie durch die Anmeldeformulare
auf der Gemeindeverwaltung bei
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| Claudia Vogt |
Tel. 061 486 27 33 |
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| Musikunterricht |
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| Im zweiten Kindergartenjahr können
die Kinder auf freiwilliger Basis den Kurs "Musikalische
Früherziehung" besuchen. In der ersten und zweiten Klasse
besuchen alle Kinder den musikalischen Grundkurs 1 und 2. Diese
Kurse sind Teil des Schulunterrichts. |
| Die Kinder werden spielerisch in die
Welt der Musik eingeführt. Singend, musizierend, hörend,
notierend (Musiktheorie) und mit viel Bewegung (Rhythmik,
Theater, Tanz) wird Musik erlebt. |
| Der musikalische Grundkurs ist die
obligatorische Grundlage für weitere Basis- und
Instrumentalkurse an der Musikschule. In Ergänzung zum
Grundkurs können Kinder auf freiwilliger Basis einen Kurs aus
dem grossen Angebot der Musikschule Allschwil besuchen:
|
| Leitung der Musikschule Allschwil:
Hans-Peter Erzer |
| Weitere Auskünfte beim Sekretariat: |
061 486 27 50 |
| oder auf der
homepage der Musikschule |
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| Ortsplan |
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|
| Zum Ortsplan mit Strassensuche
gelangen Sie
hier. |
| Zum Luftbild mit Strassensuche
gelangen Sie
hier. |
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| Rechte und
Pflichten |
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Eltern und Erziehungsberechtigte
- Erziehungsberechtigte sind verantwortlich für die
Betreuung und Erziehung ihrer Kinder.
- Von Erziehungsberechtigten wird erwartet, dass sie das
Lernen und die schulische Entwicklung ihrer Kinder
unterstützen und fördern.
- Bei Fragen und Problemen suchen sie den Kontakt mit der
Schule.
- Erziehungsberechtigte informieren die
Klassenlehrpersonen frühzeitig über Angelegenheiten, die für
den Lernprozess der Kinder von Bedeutung sind.
- Sie halten ihre Kinder an, die Regeln und Weisungen der
Schule einzuhalten und den Unterricht lückenlos zu besuchen.
- Sie haben das Recht, von Lehrpersonen oder von der
Schulleitung angehört zu werden.
- Sie können nach vorheriger Absprache mit der Lehrperson
den Unterricht ihrer Kinder besuchen.
Lehrpersonen
- Lehrpersonen haben Anspruch auf Achtung ihrer
Persönlichkeit, ihrer Privatsphäre und ihrer beruflichen
Fähigkeiten.
- Sie sind bei der Gestaltung des Unterrichts innerhalb
der Lehrpläne und des Schulprogramms fei.
- Sie werden von der Schulleitung zu Eingaben oder
Beanstandungen in Kenntnis gesetzt.
- Sie beraten die Schülerinnen und Schüler und beurteilen
deren Leistungen.
- Sie beziehen die Kinder und die Erziehungsberechtigten
in ihre Kindergarten- und Schularbeit ein.
- Sie wirken während der unterrichtsfreien Arbeitszeit an
gemeinsamen Aufgaben der Schule und im Bildungswesen mit.
- Sie bilden sich in der unterrichtsfreien Zeit und/oder
im Rahmen schulinterner Veranstaltungen weiter.
Schülerinnen und Schüler
- Die Kinder haben Anrecht auf die Achtung ihrer
Persönlichkeit, ihrer Fähigkeiten und ihrer geschlechtlichen
Identität.
- Sie tragen mit ihrem Verhalten zum Erfolg des
Unterrichts und dem Gedeihen der Klassen- und
Schulgemeinschaft bei.
- Sie haben die Weisungen der Lehrpersonen, der
Schulleitung und des Schulrates zu befolgen; andernfalls
haben sie Disziplinarmassnahmen zu gewärtigen und können in
zwingenden Fällen vom Schulrat vom Unterrichtsbesuch
ausgeschlossen werden.
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Religionsunterricht |
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| Der Religionsunterricht an der
Primarschule ist im Stundenplan integriert und steht in der
Verantwortung der evangelisch-reformierten und
römisch-katholischen Kirche. Der Unterricht von der 1. bis 5.
Klasse wird oekumenisch geführt und von Religionslehrpersonen
beider Konfessionen erteilt.
Auch Kinder, die keiner Religion oder einer anderen
Konfession angehören, sollen am Unterricht teilnehmen.
Kinder können, nach eingereichtem Dispensationsgesuch durch
die Eltern an die Klassenlehrperson, vom Religionsunterricht
freigestellt werden. Sie besuchen in diesem Fall den Unterricht
bei der Klassenlehrperson.
Kontaktadressen: |
| Evangelisch-reformierte Kirchgemeinde |
Tel. 061 481 30 11 |
| Römisch-katholische Kirchgemeinde |
Tel. 061 485 16 16 |
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Schulabwesenheiten und Ferienverlängerungen |
- Gesetzliche Grundlage ist die Verordnung 641.11 für
Kindergarten und Primarschule.
- Gesuche für Abwesenheiten
|
- bis zu 1 Tag (ohne Ferienverlängerung oder Verlängerung
bei Feiertagsbrücken)
|
Bewilligungsinstanz: Klassenlehrperson
Eingabefrist: mind. 2 Wochen |
- bei Verlängerung von Feiertagsbrücken oder Ferien
oder mehr als 5 Tagen bis zu 2 Wochen
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Bewilligungsinstanz: Schulleitung
Eingabefrist: mind. 3 Wochen |
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Bewilligungsinstanz: Schulrat (mit Kopie an
Schulleitung) |
- Ferienverlängerungen
|
- Für Ferienverlängerungen und "Brücken-Bildungen" bei
Feiertagen muss das Dispensationsgesuch in jedem Fall durch
die Schulleitung (Sekretariat) bewilligt werden.
Eingabefrist: mind. 3 Wochen vor Ferienbeginn oder vor der
Feiertagsbrücke.
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- Urlaubstage
|
- Während des 2. Kindergartenjahres und der Unterstufe
(1. und 2. Klasse der Primarschule) werden insgesamt maximal 5
Urlaubstage bewilligt.
- Die gleiche Anzahl freie Tage darf erneut während der
Mittelstufe (3. bis 5. Klasse) bezogen werden.
- Ein Übertrag von einer Schulstufe auf die andere ist
nicht möglich.
- Die Verrechnung erfolgt - unabhängig von freien
Nachmittagen - tageweise (nicht halbtageweise).
- Es wird nicht unterschieden, ob der Urlaub mit dem Zweck eines Familienbesuches oder dem Erwerb eines
günstigeren Flugtickets begründet wird.
|
- Einreichen der Gesuche
|
- Mit den dafür vorgesehenen Formularen (sie erhalten
diese bei der Klassenlehrperson ihres Kindes oder
hier)
ist das Urlaubsgesuch mindestens 3 Wochen im voraus der
Lehrerin/dem Lehrer abzugeben. Die Lehrkraft erkundigt sich
beim Sekretariat über das an zusätzlichen Urlaubstagen noch
vorhandene Guthaben des Kindes und bewilligt das Gesuch,
wenn das Kontingent von max. 5 zusätzlichen Urlaubstagen
noch nicht ausgeschöpft ist. Das Gesuch kann in
begründeten Fällen (z.B. wichtiger Test) abgelehnt werden.
Zur Kontrolle leitet sie in jedem Fall eine Kopie an das
Schulsekretariat weiter. Ist das Gesuch durch die
Schulleitung bewilligungspflichtig, wird es durch die
Lehrkraft an diese weitergeleitet.
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| Sekretariat Kindergarten und
Primaschule |
| Frau Renate Benz |
| Baslerstrasse 111 |
| 4123 Allschwil
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- Rekursrecht
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- Gegen den Entscheid der Klassenlehrkraft können die
Gesuchsteller bei der Schulleitung Beschwerde einreichen.
Gegen den Entscheid der Schulleitung kann innert 10 Tagen
nach Erhalt des Entscheides schriftlich und begründet beim
Schulrat Beschwerde erhoben werden.
Allschwil, im August 2009 |
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Schulärztliche Untersuchungen |
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| Im 1. Kindergartenjahr und in der 4.
Klasse findet je eine schulärztliche Reihenuntersuchung statt.
Diese ist für alle Kinder obligatorisch. Die
Klassenlehrpersonen dieser Jahrgänge lassen den zuständigen
Erziehungsberechtigten die schriftlichen Unterlagen rechtzeitig
zukommen.
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Schulpflicht und Kindergartenobligatorium |
| Der Besuch des ersten
Kindergartenjahres ist freiwillig. Für angemeldete Kinder ist
der Besuch dieses Kindergartenjahres verbindlich. Das zweite
Kindergartenjahr ist, gemäss kantonalem Bildungsgesetz, Teil der
Schulpflicht.
Die Primarschulzeit schliesst an das zweite Kindergartenjahr
an und dauert 5 Jahre.
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| Schulweg |
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| Den Schulweg alleine oder gemeinsam
mit anderen Kindern zu bewältigen ist ein wichtiger
Entwicklungsschritt. Zeigen Sie Ihrem Kind den sichersten Weg
in die Schule und bringen oder holen Sie Ihr Kind nur in
Ausnahmefällen mit dem Auto. Wir begrüssen es, wenn Kinder zu
Fuss zur Schule kommen.
Bitte nehmen Sie zur Kenntnis, dass die Schule jede
Verantwortung bei Unfällen, Diebstahl oder Vandalismus ablehnt.
Auf dem Schulhausareal gilt ein generelles Fahrverbot für alle
fahrbaren Untersätze (Trottinett / Velo / Rollbrett).
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| Schwimmunterricht |
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| Alle Schülerinnen und Schüler
besuchen regelmässig den Schwimmunterricht im Hallenbad des
Schulzentrums Neuallschwil. Er ist Bestandteil des
Sportunterrichts in der Primarschule.
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| Tagesbetreuung |
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| Für die ganztägige Betreuung Ihres
Kindes stehen Ihnen verschiedene Einrichtungen wie
Tageseltern-Verein oder Tagesheime zu Diensten.
(s.Adressen)
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| Turn-
und Sportunterricht |
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| Bereits im Kindergarten findet
regelmässig Turnunterricht statt. |
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Unfallversicherung |
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| Bei Unfällen auf dem Schulweg oder
in der Schule decken die privaten Kranken- und
Unfallversicherungen die anfallenden Kosten. Der
Versicherungsschutz ist Sache der Eltern. |
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Zeugnis
/ Promotion und Beurteilungsgespräche |
| Im 2. Semester des 1.
Kindergartenjahres finden individuelle Standortgespräche mit der
Kindergartenlehrperson statt. Im Januar findet das
Beurteilungsgespräch (Standortgespräch) zwischen Lehrpersonen
und den Erziehungsberechtigten statt.
Dies gilt für die Erziehungsberechtigten von Kindern des 2.
Kindergartenjahres und der Primarschule.
Am Ende des 2. Kindergartenjahres wird eine
Besuchsbestätigung des Kindergartenunterrichts abgegeben.
Die Kinder der Primarschule erhalten am Ende jeden
Schuljahres ein Zeugnis. Der Beförderungsentscheid stützt sich
dabei auf den Leistungsdurchschnitt des ganzen Schuljahres.
Den Eltern remotionsgefährdeter (Schuljahrwiederholung)
Kinder wird im April ein Zwischenzeugnis zugestellt.
Eine spezielle Broschüre des Amtes für Volksschulen
informiert Sie eingehend zum Promotionsbereich.
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